Frage: Rückkehr aus der Elternzeit

Guten Tag Frau Bader, ich habe bis 2.6.2017 Elternzeit. Nun habe ich bei meinem Arbeitgeber angekündig, dass ich schon ab 1.1.2017 also 5 Monate früher mit der Arbeit anfangen will. Was sind meine Rechte hierbei? Muss mein AG mich ab Jan. zurücknehmen oder kann er mich bis Juni warten lassen? Das Unternehmen befindet sich seit kurzem im Insolvenzverfahren. Vielen Dank für Ihre Mühe.

von babylove8 am 08.12.2016, 22:14



Antwort auf: Rückkehr aus der Elternzeit

Hallo, Sie haben, wenn überhaupt, nur Anspruch auf TZ, aber nicht auf vorzeitige Beendigung. Auch beid er TZ wird es nicht gut aussehen - die drohende Insolvenz ist ein wichtiger Grund, die TZ abzulehnen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.12.2016



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