Guten Tag Frau Bader, ich habe bis 2.6.2017 Elternzeit. Nun habe ich bei meinem Arbeitgeber angekündig, dass ich schon ab 1.1.2017 also 5 Monate früher mit der Arbeit anfangen will. Was sind meine Rechte hierbei? Muss mein AG mich ab Jan. zurücknehmen oder kann er mich bis Juni warten lassen? Das Unternehmen befindet sich seit kurzem im Insolvenzverfahren. Vielen Dank für Ihre Mühe.
von babylove8 am 08.12.2016, 22:14