Hallo,
ich würde gerne im Juli 2020 von meiner Elternzeit nach 5 Jahren in meinen Beruf zurückkehren.
Welche Rechte und Pflichten sollte ich hierzu beachten. Genauer gefragt hab ich nur Anspruch auf eine Rückkehr in Vollzeit oder muss mich mein Arbeitgeber auch in Teilzeit zurücknehmen? Ich habe nur einen Halbtagskindergartenplatz für meine Kinder bekommen und kann somit nur Vormittags von 7.30-13.30 h mit somit max. 30 Wochenstunden arbeiten. Wie verhält sich das ganze mit dem Gehalt? Wird das vergangene einfach nach Stundenzahl nach unten skaliert aber Grundlage bleibt der letzte Verdienst? Wenn er sagt das er mir nix anbieten kann, welche Möglichkeiten bleiben mir dann?
Vielen Dank für ihre Hilfe.
von
suntoast
am 29.10.2019, 14:12
Antwort auf:
Rückkehr aus Elternzeit
Hallo,
grds lebt nach der EZ der alte Vertrag wieder auf. Sie haben Anspruch auf TZ nach der EZ, wenn der Betrieb mehr als 15 AN hat und keine betrieblichen Gründe entgegenstehen.Und Sie zwichen 15-30 Std arbeiten wollen.
Stellen Sie frühzeitig den Antrag, damit der Ag planen kann.
Wenn er nach 8 Wo nach Zugang des Antrags nicht antwortet, haben Sie einen Anspruch auf die Verringerung.
Steht hier: https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__15.html
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.10.2019
Antwort auf:
Rückkehr aus Elternzeit
Nach Ende deiner Elternzeit lebt dein alter Vertrag wieder zu den gleichen Konditionen auf. War das ein Vollzeitvertrag, dann musst du auch wieder Vollzeit arbeiten.
Das ist erst mal unabhängig von deiner Betreuung, das ist deine persönliche Sache und darauf muss der Arbeitgeber keine Rücksicht nehmen. Auch nicht auf die Uhrzeiten, an denen du tatsächlich arbeiten könntest.
Wenn du nur Teilzeit arbeiten kannst, musst du entweder versuchen deinen Vertrag rechtzeitig in beidseitigem Einverständnis auf Teilzeit zu ändern oder - wenn das nicht klappen sollte - von dir aus kündigen, da du deinen Arbeitsvertrag nicht mehr erfüllen kannst.
von
Dojii
am 29.10.2019, 14:26