Frage: Rückkehr aus Elternzeit

Hallo Also bei mir ist der Fall das ich im April 6 Jahr in Erziehungsurlaub bin da kurz nachdem die Elternzeit meines ersten SOhnes mein 2ter Sohn kam. Nun hatte ich letztes Jahr im Oktober bei unserem Bezirksleiter angerufen der sich kümmern wollte in welchen Markt ich wieder arbeiten kann. Ich arbeite bei einr Lebensmittelladenkette. So heute rufe ich an weil der gute Mann sich nicht gemeldet hat. Nun sagt der mir das ich in einem 25 km entfernten Laden im Metgereibereich anfangen kann . So es ist nun so das ich damals auch in diesem laden gearbeitet habe allerdings im Kassenbreich usw. das was ich auch gelernt habe(Einzelhandelskauffrau). Ich hatte aber darum gebeten das ich in einen näheren markt komme. Dies ist allerdings nicht möglich weil alle andern besetzt sind. Das sehe ich ja noch ein. Aber das er mich in einem ganz anderen Bereich einsetzen will den ich gar nich t gelernt habe?Ist das zulässig? Ich muss dazu sagen das ich in meiner Lehre die ich auch in diesem Laden gemacht habe mal 3 monate in den Metzgerei bereich reingeschnuppert habe. Um das auch kennenzulernen. Ich habe dann auch hin und wieder mal dort ausgeholfen. Aber wie gesagt ich habe das nicht gelernt und möchte nach Möglichkeit auch nicht in den Bereich sondern würde gerne weiterhin Kasse,auspacken usw. machen. Wie ist nun die Sachlage? Vielen Dank Gruss Nicole

Mitglied inaktiv - 28.02.2008, 17:33



Antwort auf: Rückkehr aus Elternzeit

Hallo, relevant ist, was in Ihrem Vertrag steht!!! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.02.2008



Antwort auf: Rückkehr aus Elternzeit

Was sieht denn dein Arbeitsvertrag vor? Sind Tätigkeit, Arbeitsort darin geregelt? LG

Mitglied inaktiv - 28.02.2008, 23:42



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