Rückkehr aus Elternzeit in Schichtarbeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Rückkehr aus Elternzeit in Schichtarbeit

Hallo, mein Mann geht ab dem 12.06. nach der dreijährigen Elternzeit wieder arbeiten. Er hatte bereits ein Gespräch mit seinem AG und diesem mitgeteilt, dass er unseren Sohn morgens zum Kindergarten bringen und auch wieder abholen muss. Man hat sich darauf geeinigt (zunächst mündlich), dass mein Mann täglich von 8 bis 16 Uhr arbeiten wird (35 Std./Woche). Jetzt rief der AG an und teilte meinem Mann mit, er müsste doch an der Schichtarbeit teilnehmen. Das wäre die Frühschicht (von 6 bis ca. 14 Uhr) und die Spätschicht (von 14 bis ca. 22 Uhr). Mein Mann hat dem AG nochmals mitgeteilt, dass er seinen Sohn in den Kindergarten bringen muss u. abholen muss. Das scheint den AG aber nicht zu interessieren. Meine Frage ist nun: Darf der AG meinen Mann nach den betrieblichen Belangen bei der Schichtarbeit einsetzen? Was sollen wir dann mit unserem Sohn machen? Es gibt mit Sicherheit keine Tagesmutter, die Kinder bereits schon morgens um 5.30 Uhr aufnimmt. Gibt es hierzu gesetzliche Regelungen? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Viele Grüße

Mitglied inaktiv - 18.05.2010, 10:55



Antwort auf: Rückkehr aus Elternzeit in Schichtarbeit

Hallo, wenn es im Vertrag steht oder er vorher Schicht gearbeitet hat, hat er keinen Anspruch auf andere Zeiten Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.05.2010



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