Frage: Rückfrage!

Hallo Frau Bader, auf den folgenden Beitrag: "nach der Geburt meines ersten Sohnes bin ich wieder stundenweise arbeiten gegangen und würde das nach der Geburt eines zweiten Kindes auch so handhaben wollen. Bekomme ich dann die 67% + Gehalt oder den Sockelbetrag + Gehalt?" ...fragten Sie ob ich mich noch in der Elternzeit befinde. Mittlerweile arbeite ich wieder Vollzeit und werde das auch bis zur Geburt des nächsten Kindes tun! Mfg Mama Fabian Nicole

Mitglied inaktiv - 12.06.2006, 16:58



Antwort auf: Rückfrage!

Hallo, wenn Sie soch Vollzeit arbeiten, bekommen Sie die Leistung wie jeder andere Arbeitnehmer auch! Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.06.2006