Rückfrage: Schwanger und neuer Job

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Rückfrage: Schwanger und neuer Job

Hallo Frau Bader, jetz muss ich doch noch einmal nachhacken, sorry :-) Sie sagten, Lohnzahlung kriege ich nicht, ich meinte auch, ich bekomme doch wahrscheinlich Elterngeld. Aber wie wird das berechnet, nach dem Gehalt der neuen Arbeit, obwohl ich bis dahin keine einzige Gehaltszahlung bekommen hätte, oder nach den letzten 12 Gehältern des alten AG? Vielen Dank!

von milaaa am 20.04.2012, 07:34



Antwort auf: Rückfrage: Schwanger und neuer Job

Hallo, es werden die letzten zwölf Monate vor der Geburt betrachtet. Daraus wird es berechnet. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.04.2012



Antwort auf: Rückfrage: Schwanger und neuer Job

Es wird das Einkommen von vor der Geburt betrachtet! Gruß Sabine

von SumSum076 am 20.04.2012, 07:53



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