Frage: Rückfrage Beitrag

Hallo Frau Bader, ich hatte Sie in meinem Beitrag gefragt, ob eine Stiefkindadoption rückgängig gemacht werden kann. Sie sagten Nein. Äußerten aber das man evtl. Forderung stellen könnte. Auf was bezieht sich das. Der Erzeuger hat nie bei seinem Gehalt gelogen. Er hat immer das bezahlt was festgelegt wurde und hat auch erst 2 Jahre nach Adoption die Möglichkeit zur Weiterbildung in seinem Betrieb bekommen, die er dann auch wahrgenommen hat.

von Mala28 am 04.02.2020, 08:24



Antwort auf: Rückfrage Beitrag

Hallo, ich hatte es so verstanden, dass er schon während des Anspruchs mehr verdient hat als angegeben. Ansonsten kann man nichts machen, wenn er nicht gelogen hat. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.02.2020



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Hallo, Hat der Vater, als er noch Unterhalt zahlen musste, zu wenig gezahlt obwohl er mehr Einkommen gehabt hätte? Oder hat er erst seit der Adoption ein höheres Einkommen? Frau Bader Antwort bezieht sich darauf, dass Nachforderungen evtl. gestellt werden könnten, wenn er zu dem Zeitpunkt als er noch Vater war, trotz hohem Einkommen zu wenig gezahlt hätte. LG luvi

von luvi am 04.02.2020, 08:53



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Nein, er hat vor der Adoption weniger verdient. Hat sein Einkommen immer offen gelegt. Vom Gericht wurde der zu zahlende Unterhalt festgelegt. Dann kam der Wunsch der Adoption des Kindes durch die Eltern. Er hat dem zugestimmt weil er nie Kontakt zu dem Kind hatte. Er war nur gut genug um zu zahlen. 2 Jahre nach der Adoption hat er im Betrieb die Möglichkeit eine Weiterbildung zu machen. Die hat er auch angenommen und konnte danach eine andere Position im Betrieb wahrnehmen und verdient seitdem mehr Geld.

von Mala28 am 04.02.2020, 09:23