Hallo Frau Bader,
zu erst einmal vielen Dank für Ihre Arbeit hier im Forum. Sie haben mir schon einige Male geholfen...
Nun zu meiner Frage:
Der Kindsvater zahlt den Kindesunterhalt basierend auf Stufe 4 Düsseldorfer Tabelle und hat sich nach vielen Quererelen herabgelassen, die hälftigen Kosten der Jugendweihe/Kommunion/Konfirmation und der Einschulung meiner Kinder als Sonderbedarf zu zahlen. (sein Anteil wäre eigentlich höher, da er mehr verdient als ich und ich für einiges keine Belege mehr hatte, aber ich wollte nicht noch mehr Diskussionen heraufbeschwören). Der KV hat übrigens bei der Zahlung nicht den Vermerk "unter Vorbehalt" angefügt.
Plötzlich fordert er dieses Geld wieder zurück. Aber bei den Stufen 1-4 oder 5 gibt es doch gar kein Problem der Anerkennung?! Außerdem sind die Kosten im Rahmen geblieben....
Was kann ich tun? Eine anwaltliche Vertretung wollte ich mir eigentlich ersparen, da ich das dann zu zahlende Anwaltshonorar lieber für die Kinder verwende...
Nochmals vielen Dank für Ihre Hilfe.
Liebe Grüße
Schneck
von
Schneck78
am 09.11.2019, 18:09
Antwort auf:
Rückforderung Sonderbedarf rechtens?
Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass die Ereignisse schon stattgefunden haben? Dann spricht man von einer "Entreicherung" - das Geld ist doch wahrscheinlich schlichtweg ausgegeben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.11.2019
Antwort auf:
Rückforderung Sonderbedarf rechtens?
Hui,
ist verbraucht, ist gegessen.
Hast er Pech gehabt und du kannst dich zurücklehnen.
floe
von
la-floe
am 09.11.2019, 22:05
Antwort auf:
Rückforderung Sonderbedarf rechtens?
Danke für Deine Antwort. Ich habe allerdings dahingehend Post von seinem Anwalt bekommen. Eine Begründung fehlt aber in diesem Schreiben...
Ich möchte den Sachverhalt allerdings weitestgehend ohne anwaltliche Hilfe klären, da mir dafür das Geld fehlt.
Liebe Grüße
Schneck
von
Schneck78
am 10.11.2019, 07:47
Antwort auf:
Rückforderung Sonderbedarf rechtens?
Naja ein Anwalt ist ja seinen Mandanten verpflichtet und schreiben kann man viel.
Der Anwalt unseres Vermieters hat auch in mehreren Briefen die Renovierungskosten unserer Wohnung gefordert, obwohl wir selbst renoviert hatten. Als wir dann zum Anwalt waren, war dieser Posten kein Thema mehr
Mitglied inaktiv - 10.11.2019, 09:42
Antwort auf:
Rückforderung Sonderbedarf rechtens?
Naja ein Anwalt ist ja seinen Mandanten verpflichtet und schreiben kann man viel.
Der Anwalt unseres Vermieters hat auch in mehreren Briefen die Renovierungskosten unserer Wohnung gefordert, obwohl wir selbst renoviert hatten. Als wir dann zum Anwalt waren, war dieser Posten kein Thema mehr
Mitglied inaktiv - 10.11.2019, 09:42