Frage: Rückerstattungen bei harz 4

Hallo .Ich habe eine Frage und zwar besucht meine Tochter den Kindergarten.Wir haben im Juli alg2 beantragt da ich noch in ez bin und mein Freund seine selbstständigkeit aufgegeben hat und nun einen 450€ hob hat. Habe deswegen den Kindergarten Beitrag runter gesetzt. Wir bekommen von Januar bis juli Geld wieder zurück erstattet 550€.Müssen wir das dem jobcenter schob mitteilen? Da wir ja zumindest von Januar bis Juni noch kein alg2 beantragt habe. Danke und lg

Mitglied inaktiv - 04.08.2017, 20:56



Antwort auf: Rückerstattungen bei harz 4

Hallo, würde ich auf jeden Fall machen, möglicherweise gilt das Zuflussprinzip. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.08.2017



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