Rückerstattung Unterhaltsvorschuss

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Rückerstattung Unterhaltsvorschuss

hallo frau bader, ich habe mal eine frage bezgl. des unterhaltsvorschuss. das jugendamt will mir hier nicht direkt auskunft geben. wenn ein vater von 2 kindern studiert und keinen unterhalt zahlen kann (er bekommt bafög und jobbt), dann kann die mutter ja unterhaltsvorschuss beantragen. muss der vater den gezahlten unterhaltsvorschuss dann irgendwann erstatten, wenn er mit dem studium fertig ist und eine arbeit hat? oder gibt es da eine andere regelung ? das würde ihm ja quasi schon vor arbeitsbeginn sein leben ruinieren oder? vielen dank steffi

Mitglied inaktiv - 08.03.2010, 13:03



Antwort auf: Rückerstattung Unterhaltsvorschuss

ja, muß er zurückzahlen. ich denke aber, daß ratenzahlung sicher möglich ist.

Mitglied inaktiv - 08.03.2010, 17:41



Antwort auf: Rückerstattung Unterhaltsvorschuss

wenn er nicht leistungsfähig ist - nein wenn er nicht leistungswillig ist - ja

Mitglied inaktiv - 08.03.2010, 21:07



Antwort auf: Rückerstattung Unterhaltsvorschuss

naja, er wäre ja leistungswillig, nur als student vom bafög und evtl. studentenjob....und es geht immerhin um 2 kinder. also müsste er das nicht erstatten, wenn die vom jugendamt bestätigen, dass er nicht zahlungsfähig ist? also wenn er seinen bafög bescheid da vorlegt, rechnen die aus, ob und wenn ja, was er zahlen könnte/müsste? oder liegt das ganze quasi im wohlwollen des sachbearbeiters? weil auf nachfrage habe ich beim jugendamt keine anständige aussage bekommen.

Mitglied inaktiv - 08.03.2010, 22:39



Antwort auf: Rückerstattung Unterhaltsvorschuss

er ist ja momentan nicht zahlungsfähig. wenn er allerdings einen job hat und verdient ja doch! dann muß er den geleisteten vorschuss zurückzahlen, außer er liegt auch dann unter der grenze der zahlungsfähigkeit.

Mitglied inaktiv - 09.03.2010, 08:46



Antwort auf: Rückerstattung Unterhaltsvorschuss

dann muss er auch das geld für die zeit zurück zahlen, in der er (im grunde ja unverschuldet) nicht zahlungsfähig war? das ist ja ganz schön heftig, denn dann müsste er ja den laufenden unterhalt zahlen und den bisher gezahlten vorschuss erstatten. bei mehreren kindern kommen da ja ganz schöne summen zusammen

Mitglied inaktiv - 09.03.2010, 09:52



Antwort auf: Rückerstattung Unterhaltsvorschuss

ja nu, wenn er kinder in die welt setzen kann, muß er auch dafür aufkommen. der gemeine steuerzahler kann noch weniger dafür. soll der etwa die kinder unterhalten, wenn der erzeuger dann zahlungsfähig ist?

Mitglied inaktiv - 09.03.2010, 10:11



Antwort auf: Rückerstattung Unterhaltsvorschuss

sorry, aber so hab ich das nicht gemeint. natürlich soll der vater dafür aufkommen, wenn er zahlungsfähig ist. steuerzahler bin ich selbst auch;o) ist schon ok, ich denke, das thema wurde hiermit ausreichend besprochen vielen dank für eure antworten, wobei ich mich über eine antwort von frau bader auch gefreut hätte

Mitglied inaktiv - 09.03.2010, 21:43



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