Frage: Roller oder Laufrad im Hausflur

Hallo, wir wohnen beim Eigentümer zur Miete im OG. Dieser möchte uns jetzt aus der Wohnung haben und sucht nach jeder Kleinigkeit um uns zu drohen. Da wir keinen Keller haben, sondern nur ein Dachboden, stellen wir das Laufrad oder den Roller (nie beides zusammen) im Eingangbereiches des Hausflures ab (wo auch früher schon der Kinderwagen stand und auch so hingenommen wurde). Wir haben die Möglichkeit im Garten des Vermieters unsere Fahrräder abzustellen. Ist der Vermieter im Recht uns das Abstellen der Fahrgeräte unseres Sohnes im Hausflur zu verbieten? Danke jackymaus

Mitglied inaktiv - 04.08.2007, 08:05



Antwort auf: Roller oder Laufrad im Hausflur

Hallo, ich fürchte, es besteht kein Anspruch auf einen Platz im Treppenhaus, anders als beim Kinderwagen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.08.2007



Antwort auf: Roller oder Laufrad im Hausflur

Kinderwagen kann man noch nachvollziehen, aber den Roller od. Fahrrad kann man auch in den Garten zu den anderen Rädern stellen.

Mitglied inaktiv - 05.08.2007, 10:35