Hallo Frau Bader,
nachdem mein Arbeitgeber seit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft versucht mich "loswerden", möchte ich beim Antrag auf Elternzeit keine Fehler machen. Und meinem Arbeitgeber keine Möglichkeit lassen, mich doch noch wegen irgendeinem Formfehler zu kündigen.
Hier der Text, mit dem ich Elterzeit beantragen würde:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Geburt meines Kindes am 15.08.08 beantrage ich hiermit 3 Jahre Elternzeit bis zum 14.08.11.
Eine Abschrift der Geburtsurkunde sende ich Ihnen auf Wunsch zu. Das Original liegt mir noch nicht vor.
MFG
Natürlich mit Adressen dazu. Das ganze würde ich meinem AG faxen und das Faxprotokoll aufheben (als Nachweis). Faxen innerhalb 1 Woche nach Geburt = 7 Wochen vor Antritt Elternzeit.
Ist das ganze so OK, oder besser per Einschreiben?
Danke
Birgit
Mitglied inaktiv - 24.06.2008, 14:49
Antwort auf:
Richtig Elternzeit beantragen
Hallo,
Einschreiben/ Rückschein oder Ehemann als Bote
Liebe Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.06.2008
Antwort auf:
Richtig Elternzeit beantragen
Hallo
1.) Elternzeit beantragt man nicht, die teilt man mit :-)))
Da gibt es ein gesetzliches Recht und das nimmst Du in Anspruch, basta.
Teile mit bis wann Du EZ nimmst.
Mach das aber erst mal für 2 Jahre...das dritte Jahtr kannst Du dann immer noch fristgemäß anhängen.
*grübel*... oder verfällt dann der Urlaub???
Nicht faxen, Einschreiben Rückschein / Übergabeeinschreiben schicken.
Innerh. 1 Woche ab Geburt.
Setze das ganze schopn vorher auf, ich würde ggf. das Datum dann handschriftlich einsetzen. Ist am wenigsten Arbeit.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 24.06.2008, 14:58
Antwort auf:
Richtig Elternzeit beantragen
Ich denke, das heißt schon richtig: beantragen.
Ich habe damals noch mitgeteilt, dass ich anschließend gern in Teilzeit arbeiten möchte und die Übertragung meines Resturlaubs beantragt. Allerdings war ich auch nicht je 3 Jahre in Elternzeit, allerdings 2 mal 1,5 Jahre hintereinander also fast 3 Jahre insgesamt. Habe es persönlich abgegeben.
Mitglied inaktiv - 25.06.2008, 07:03
Antwort auf:
Richtig Elternzeit beantragen
Nee, EZ beantragt man definitiv NICHT :-)
Weil: EZ ist ein Recht, daß man "einfach so" in Anspruch nimmt, weil man ein Recht darauf hat.
Man teilt eben lediglich mit, daß man dieses RECHT in Anspruch nehmen möchte :-)
Einem Antrag per se kann stattgegeben werden oder auch nicht ...und eben genau DAS geht beim BEEG nicht :-)
Auch die Übertragung des Resturlaubs ist gesetzlich festgeschrieben OHNE Antrag :-)
WAS man beantragen muß ist TZ-Arbeit, das ist richtig. Denn da muß man sich einigen.
Grundsätzlich ist es aber "wurscht", solange man hinterher DAS hat was man wollte!
Désirée
Mitglied inaktiv - 26.06.2008, 16:04