Frage: Richterin

eine Frage, die jetzt nicht mich betrifft, sondern für ne freundin. wie lange darf sich eigentlich eine Richterin zeit lassen um eine Urteil bzw einen Beschluß zu erteilen, wenn eine Gerichtsverhandlung ( wg.Sorgerecht) vorangegangen ist ? Meine Freundin wartet bereits 3 Monate....?

Mitglied inaktiv - 06.05.2010, 23:44



Antwort auf: Richterin

Hallo, soll sie einfach mal schriftl. eine Sachstandsanfrage machen. Fristen gibt es da nicht Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.05.2010