rettungsdienst und schwerbehindertenausweis

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: rettungsdienst und schwerbehindertenausweis

hallo frau bader ich wollte fragen, ob man bei jedem rettungsdienst mit einem kleinkind ständig diese fahrt ins krankenhaus zahlen muss denn ich dachte das zählt pro quartal auch nur einmal ??? wir mussten innerhalb 3 monate 4 mal mit dem kw ins kh fahren und von der krankenkasse wurde jede fahrt angerechnet. ist das normal???? wenn wir einen schwerbehindertenausweis haben werden da nicht die kosten für den rettungsdienst übernommen von der krankenkasse??? lg manu

Mitglied inaktiv - 07.07.2010, 07:36



Antwort auf: rettungsdienst und schwerbehindertenausweis

Hallo, sorrz - keine AHnung! Da mùsste ich mich schlau machen, fragen Sie in 2 Wo, noch mal, da bin ich aus dem Urlaub zurùck Liebe Grùsse aus bella italia NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.07.2010



Antwort auf: rettungsdienst und schwerbehindertenausweis

Die Zuzahlung von 10% gilt bei jeder Fahrt. In dem Schwerbehindertenausweis muss das Merkzeichen aG, Bl oder H stehen, damit die Fahrtkosten von der KK übernommen werden. LG

Mitglied inaktiv - 07.07.2010, 15:18



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