hallo frau bader
ich wollte fragen, ob man bei jedem rettungsdienst mit einem kleinkind ständig diese fahrt ins krankenhaus zahlen muss denn ich dachte das zählt pro quartal auch nur einmal ??? wir mussten innerhalb 3 monate 4 mal mit dem kw ins kh fahren und von der krankenkasse wurde jede fahrt angerechnet. ist das normal????
wenn wir einen schwerbehindertenausweis haben werden da nicht die kosten für den rettungsdienst übernommen von der krankenkasse???
lg manu
Mitglied inaktiv - 07.07.2010, 07:36
Antwort auf:
rettungsdienst und schwerbehindertenausweis
Hallo,
sorrz - keine AHnung! Da mùsste ich mich schlau machen, fragen Sie in 2 Wo, noch mal, da bin ich aus dem Urlaub zurùck
Liebe Grùsse aus bella italia
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.07.2010
Antwort auf:
rettungsdienst und schwerbehindertenausweis
Die Zuzahlung von 10% gilt bei jeder Fahrt.
In dem Schwerbehindertenausweis muss das Merkzeichen aG, Bl oder H stehen, damit die Fahrtkosten von der KK übernommen werden.
LG
Mitglied inaktiv - 07.07.2010, 15:18