Frage: Resturlaub!

Hallo Frau Bader! Ich sollte ursprünglich am 22.11.2003 meinen Mutterschutz antreten, und wollte 16 Tage davor meinen Resturlaub in Anspruch nehmen. Da ich aber seit der 24 SSW wegen vorzeitiger Wehentätigkeit Krank geschrieben war, konnte ich den Urlaub nicht antreten! Habe meinen Arbeitgeber drum gebeten mir den Urlaub zu vergüten, aber er verneinte es und meinte heute zu mir, dass er das mir im Dezember gezahlte "Weihnachtsgeld" (Was auch auf meinem Lohnzettel so benannt ist), schon meine Vergütung " Prämie" sein sollte. Kann er das nach 3 Monaten so geltend machen, obwohl ich bis heute nichts davon wußte, dass mein Weihnachtsgeld die Vergütung für mein Resturlaub sein sollte!? Die Summe weicht aber von dem mir zustehendem Betrag ab.

Mitglied inaktiv - 02.03.2004, 21:51



Antwort auf: Resturlaub!

Hallo, das kann er nicht. Der Urlaub kann nicht ausgezahlt werden, denn Sie können ihn nach der EZ nehmen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.03.2004



Antwort auf: Resturlaub!

Du bist jetzt in Elternzeit? Dann darf er Dir deinen Resturlaub noch gar nicht vergüten, erst bei Beeindigung des Arbeitsverhältnisses. Oder er bleibt eben "liegen" bis Du dort wieder anfängst. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 02.03.2004, 23:08



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