Hallo! Da mir ja noch Urlaub für dieses Jahr zusteht(bin momentan im BV), hätte ich eine Frage an Sie: die Mutterschutzfristen zählen doch zur Urlaubsberechnung oder? Wann kann ich den Resturlaub nehmen??Am Ende der Elternzeit?? Oder kann ich ihn mir auch ausbezahlen lassen??Kann der Urlaub auch verfallen?? Vielen Dank! LG noangel25
Mitglied inaktiv - 02.03.2003, 22:33