Hallo Frau Bader,
ich hatte vor meiner Elternzeit noch Urlaub, den ich nicht genommen habe. Jetzt bin ich aus der Elternzeit zurückgekehrt. Mein AG sagte, der Urlaub könne nicht von Vollzeit (früher) auf Teilzeit (jetzt) umgerechnet werden. Ist das korrekt so? Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldung.
von
Manah.Mannah
am 02.06.2020, 15:56
Antwort auf:
Resturlaub
Hallo,
VZ-Urlaub muss auch in VZ ausgezahlt werden. Deshalb ist es besser, ihn nach der EZ zu nehmen (wenn Sie wieder VZ arbeiten).
Ansonsten ist er im Dreisatz runterzurechnen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.06.2020
Antwort auf:
Resturlaub
Ich kann die keine Antwort von der rechtlichen Seite her geben. Aber dir sehr wohl berichten, dass mein Arbeitgeber damit keine Probleme hat. Macht halt mehr Arbeit. Bei uns läuft das so, dass man dann eben an den Tagen, an denen man Resturlaub nimmt, sein Vollzeitgehalt bekommt, sonst sein Teilzeigehalt.
von
85kathali
am 02.06.2020, 16:15