Frage: Resturlaub

Hallo Frau Bader, meine 12-monatige Elternzeit endet Mitte Mai. Ich habe 35 Tage Resturlaub und 19 Tage Urlaub für dieses Jahr. Mein Arbeitgeber möchte mir vorschreiben, dass ich den Resturlaub direkt im Anschluss an die Elternzeit nehmen soll. Habe ich da tatsächlich kein Mitspracherecht? Liegt das ausschließlich in der Hand des Arbeitgebers? Mir wurde erst Anfang der Woche mündlich zugesagt, dass ich den Resturlaub mit einem Tag wöchentlich abbauen könnte und heute bekam ich diese Information. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir in dieser Angelegenheit helfen könnten. Vielen Dank im Voraus! Viele Grüße

von TanteKitty am 02.04.2020, 16:57



Antwort auf: Resturlaub

Hallo, grds soll der Urlaub zwischen AG und An abgestimmt werden.Aus wichtigen Gründen/ betriblichen Belangen kann der AG Urlaub anordnen. Ich gehe davon aus, dass der Ag den zwangsurlaub wegen Corona angeordnet hat. Und das wird er, je nach Branche, dürfen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.04.2020



Antwort auf: Resturlaub

Ich möchte noch hinzufügen, dass ich vor der Schwangerschaft in Vollzeit gearbeitet habe und die Stundenzahl nach der Elternzeit NICHT reduzieren werde.

von TanteKitty am 02.04.2020, 17:03



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