Hallo,
ich hätte am 29.05.2017 meinen letzten Arbeitstag und gehe dann in den Mutterschutz.
Wie verhält sich das mit dem Resturlaub - steht mir der gesamte Jahresurlaub zur Verfügung oder nur die Hälfte (also bis Mai) ?
von
Jenny612
am 04.01.2017, 15:10
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Resturlaub
Hallo,
Sie haben Urlaubsanspruch für jeden Monat im Jahr, in dem Sie nicht komplett in EZ waren
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.01.2017
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Resturlaub
ET wäre 11.07 .
oder zählen die 8 Wochen MuSchu auch noch dazu? Dann würde mir Urlaub bis 05.11 zustehen...
von
Jenny612
am 04.01.2017, 15:29
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Resturlaub
Hallo,
Frage ist: was passiert nach dem MuSchu?
Arbeitest Du dann wieder?
Gruss
D
von
desireekk
am 04.01.2017, 15:30
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Resturlaub
Ja, also nach der Elternzeit
von
Jenny612
am 04.01.2017, 15:57
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Resturlaub
Bei Et im Juli geht der Mutterschutz bis Sept, evtl bis Okt, falls das Kind sich Zeit lässt. Bis dahin steht dir der Urlaub zu.
von
sternenfee75
am 04.01.2017, 18:30
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Resturlaub
Das kann nicht stimmen. Ich hatte ET 27.7. und MS endete Mitte September.
Dir steht also bis September Urlaub zu. 3x 1/12 Urlaub sind weg.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 04.01.2017, 23:48
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Resturlaub
Sofern du nicht dieses Jahr noch wieder auf Arbeit gehst.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 04.01.2017, 23:49
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Resturlaub
Auch für den Mutterschutz
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.01.2017