Hallo Frau Bader,
ich werde mit 5 Tagen Vollzeit-Resturlaub in meine zweijährige Elternzeit gehen. Im 2. Jahr der Elternzeit werde ich wieder Teilzeit arbeiten. Dazu habe folgende Fragen:
1. Bin ich flexibel, ob ich den Resturlaub während der Teilzeittätigkeit innerhalb der Elternzeit nehme oder erst nach der Elternzeit?
2. Oder bin ich verpflichtet in der Teilzeittätigkeit innerhalb der Elternzeit erst die 5 Tage Resturlaub aufbrauchen um danach den laufenden Urlaub in Anspruch nehmen zu können?
3. Könnte ich auch 3 Tage in während der TZ in Elternzeit nehmen und die restlichen 2 Tage nach der Elternzeit?
Viele Grüße
von
tinta
am 25.01.2016, 10:56
Antwort auf:
Resturlaub
Hallo,
1. Das geht, wird dann aber nach VZ vergütet
2. Nein
3. Ja, das wird aber für den Arbeitgeber immer schwieriger mit der Abrechnung.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.01.2016
Antwort auf:
Resturlaub
Also jeder AG wird sicherlich aus verwaltungstechnischen Gründen bevorzugen, dass der ältere Urlaub immer zuerst genommen wird. Bei uns geht das z.B. gar nicht anders, es wird immer der älteste Urlaub zuerst "verbucht".
Ich sehe da jetzt spontan auch keinen Nachteil, wenn Du den in der TZ nimmst. In der Elternzeit nehmen so lange Du keine TZ-Tätigkeit hast ist natürlich Bödsinn, denn was willst Du da Urlaub nehmen, du hast doch eh schon frei.
Ich verstehe keinen Sinn darin, den neu erworbenen Urlaub zuerst zu nehmen. Der Resturlaub muss ja auf die TZ umgewandelt werden. Es kommt also zu keinem Verlust.
Oder hab ich was falsch verstanden an deinen Fragen?
LG
Lilly
Mitglied inaktiv - 25.01.2016, 14:30