Frage: Resturlaub

Hallo Frau Bader, Ich hätte mal eine Frage zwecks Urlaub. Und zwar hab ich im Januar 2013 entbunden und bin noch in Elternzeit (normal bis 2015, aber ich fang evtl früher wieder an ). Ich hatte in meiner SS BV und mir blieben 20 Tage Urlaub stehen. Wie ist das jetzt wenn ich wieder zum Arbeiten anfange? Ist Anspruch auf Resturlaub von 2012 (während BV) und während Elternzeit vorhanden? Lg Tanja

von Tanja82 am 02.02.2014, 10:46



Antwort auf: Resturlaub

Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.02.2014



Antwort auf: Resturlaub

Urlaub hast Du sogar bis März 2013 erworben, da endetet ja der Mutterschutz. Steht Dir zu !

von Sternenschnuppe am 02.02.2014, 10:50



Antwort auf: Resturlaub

Das stimmt wohl nur teils. Hattest Du bereits Urlaub angemeldet, und wurde der auch bewilligt, gilt der als genommen. Also während des BV. Diese tage müßtest Du dann abziehen.

Mitglied inaktiv - 02.02.2014, 14:10



Antwort auf: Resturlaub

Das wàre ja schon blöd :( muss ihn immer am Anfang vom Jahr eintragen. Arbeite in einem Krankenhaus und durfte nicht mehr arbeiten. Dachte immer BV gilt wie eine Krankmeldung und da bleibt urlaub ja auch stehen :(

von Tanja82 am 02.02.2014, 15:48



Antwort auf: Resturlaub

Es gab keine andere Art der Beschäftigung, deswegen bekam ich BV

von Tanja82 am 02.02.2014, 15:55



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