Hallo Frau Bader naja so richtig komme ich nicht klar. Ich gehe jetzt allerdings davon aus, das derb Urlaub nach der Elternzeit 3013 weg ist. Momentan befinde ich mich noch im Mutterschutz meiner Zwillinge vor dern 2. Elternzeit. Könnte ich denn nach dem Mutterschutz und vor der 2. Elternzeit noch Urlaub machen? Ich hab mich ja schon im Internet dazu belesen, aber leider nichts konkretes gefunden. Liebe Grüße und danke schonmal
von claudia060176 am 28.06.2012, 10:20