Hallo habe nochmals eine Frage zu meinem Resturlaub von 2007 und den Teil Urlaub bis Ende der Mutterschutzzeit.Kann ich nach der Geburt ( vorauss.ET 3.03.08) 8Wochen in Mutterschutz gehen,dann meinen Resturlaub nehmen (23Tage noch offen) und nach diesen 23Tagen Urlaub dann in Elternzeit gehen und Elterngeld erhalten? oder schließt sich das aus da die 8Wo Mutterschutz eh der Frau zugeordnet werden als Elternzeit ? Mein Arbeitgeber und die Personalabteilung geben mir leider nur immer wieder die Antwort mir steht kein Urlaub zu da ich seit August im Beschäftigungsverbot bin... Wann muss ich die Elternzeit beantragen ?Gehe davon aus dass ich zum Ende der Elternzeit gekündigt werde.Mein AG war weder über die Schwangerschaft noch über das BV begeistert und das Verhältnis ist seitdem sehr schlecht.Arbeite in einem privaten Pflegeheim. Danke für ihre Hilfe
Mitglied inaktiv - 03.01.2008, 12:19