Frage: Resturlaub

Hallo habe nochmals eine Frage zu meinem Resturlaub von 2007 und den Teil Urlaub bis Ende der Mutterschutzzeit.Kann ich nach der Geburt ( vorauss.ET 3.03.08) 8Wochen in Mutterschutz gehen,dann meinen Resturlaub nehmen (23Tage noch offen) und nach diesen 23Tagen Urlaub dann in Elternzeit gehen und Elterngeld erhalten? oder schließt sich das aus da die 8Wo Mutterschutz eh der Frau zugeordnet werden als Elternzeit ? Mein Arbeitgeber und die Personalabteilung geben mir leider nur immer wieder die Antwort mir steht kein Urlaub zu da ich seit August im Beschäftigungsverbot bin... Wann muss ich die Elternzeit beantragen ?Gehe davon aus dass ich zum Ende der Elternzeit gekündigt werde.Mein AG war weder über die Schwangerschaft noch über das BV begeistert und das Verhältnis ist seitdem sehr schlecht.Arbeite in einem privaten Pflegeheim. Danke für ihre Hilfe

Mitglied inaktiv - 03.01.2008, 12:19



Antwort auf: Resturlaub

Hallo, klar können Sie das so machen u erhalten auch Lohn - Urlaubsansprüche haben Sie trotz BV. Die EZ muss 7 Wo. vorher schriftl. mitgeteilt werden. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.01.2008



Antwort auf: Resturlaub

Grundsätzlich könntest Du schon direkt nach dem MuSchu Urlaub nehmen. Dann hast Du halt die ersten 2 Monate mit dem EG verrechnet. Wenn Du Urlaub nähmest, hättest Du in der Zeit immerhin noch volles Gehalt (und auch aus dieser Zeit nochmal Urlaubsanspruch!). Ich würde es evtl. so machen: Mit baldmöglichst den Urlaub für nach dem MuSchu genehmigen lassen, nichts (wahres) zur EZ sagen und dann "einfach" 8 Wochen vor Ende des Urlaubs die EZ mitteilen :-) Man, gibt es blöde AGs... Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 03.01.2008, 17:05



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