Hallo Frau Bader,
noch eine Frage zum Resturlaub. Die Personalabteilung sagt mir, ich könnte zwar den Resturlaub im Anschluß an den Mutterschutz nehmen, aber dadurch verkürzt sich mein Erziehungsurlaub um diese Zeit (?) Wieso? Ich dachte, den Erziehungsurlaub beantragt man 6-8 Wochen vor Antritt, und dann gilt er max. 3 Jahre.
Mitglied inaktiv - 07.06.2001, 11:49
Antwort auf:
Resturlaub
Liebe Jenni,
der EU geht immer nur bis zum 3. LJ des KIndes, egal, wann er begonnen hat.
Nach dem neuen Recht können Sie zwar das 3. Jahr mit Einverständnis des AG bis zum 8.LJ herauszögen, aber ich denke, der Gedanke war, das es
für Sie ganz einfach den Vorteilhat, dass Sie länger Ihr Gehalt bekommen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.06.2001
Antwort auf:
Resturlaub
Hallo Jenny!
Habe ich auch gedacht. Aber es gilt:
bis zum 3.Lebensjahr des Kindes! Allerdings kann man bei ab 2001 geborenen Kindern doch auch ein Jahr des Erziehungsurlaubs (dann Elternzeit) später nehmen, wenn das Kind beispielsweise in die Schule kommt oder so.
Da ich auch noch ein paar Tage Resturlaub hatte, hat sich auch mein Erziehungsurlaub verkürzt. Ich habe nur bis zum 6.Lebensmonat beantragt, da ich anschließend eh kein ErzGeld mehr bekommen hätte. Und von irgendwas muß der Mensch ja leben, also muß ich arbeiten.
Viele Grüße
Andrea
Mitglied inaktiv - 07.06.2001, 16:56