Hallo! Mein EZ-Urlaub endet im Mai diesen Jahres. Meinen Vertrag will ich allerdings Kündigen,da ich ein besseres Angebot aus einem anderen Krankenhaus bekommen habe und dort alles schon soweit geregelt ist. Nun zu meiner Frage. Ich habe noch einige Tage Resturlaub,da ich in der SS nach §1 ein Arbeitsverbot erhalten habe zum Schutz des Kindes. Mit dem Krnkenhaus war abgesprochen,dass ich diese Resturlaubstage im Anschluß an meinen Ez-Urlaub nehmen kann. Da ich dort ja nun nicht mehr anfangen werde ist nun meine Frage,ob mir der Resturlaub ausgezahlt werden kann/muß oder ob dieser nun verfällt?
Mitglied inaktiv - 23.01.2007, 07:38