Frage: resturlaub

Ich bin jetzt in der 29.ssw. jetzt hat mich meine FA krankgeschrieben und angedeutet, daß ich bis zum Mutterschutz (beginn 06.07.) nicht mehr zur Arbeit gehe. Ich hab jetzt noch 3 Wochen Resturlaub. Mein AG mein er "sollte eigentlich vor dem Mutterschutz genommen werden " Das schaff ich ja nun nicht mehr. Kann er mir dann den Urlaub streichen oder steht der mir nach meinem Erziehungsurlaub zu ? Fände ich nämlich gar nicht so schlecht, falls das Baby doch mal länger krank ist. es gehen nämlich in unserer Firma verschiedene Gerüchte um. Mal heißt es, es wird gestrichen (darf das der AG ), dann wird ausgezahlt (darf er das anbieten und wenn, was ist, wenn ich ablehne ?) oder nach dem erziehungsurlaub nehmen. Ich bin jetzt gespannt, was mein AG wirklich darf oder nicht oder ob alles Auslegungssache ist. Man muß sich ja nicht alles gefallen lassen.

Mitglied inaktiv - 25.05.2001, 12:52



Antwort auf: resturlaub

Du hast mehrere Möglichkeiten. Erst aber mal eines vorneweg: "Streichen" oder verfallen lassen darf Dein AG den Urlaub nicht! - Auszahlen könnte er ihn Dir nur, wenn Du z. B. zum Ende der Elternzeit das Arbeitsverhältnis beendest. Sonst ist generell kein Auszahlung von Erholungsurlaub möglich! - Wenn Dein AG mitspielt, könntest Du den Resturlaub auch nach den 8 Wochen MuSchu nehmen und dann damit die EZ später beginnen lassen (Achtung, dann gilt aber für die EZ 8 Wochen Meldefrist!). Vorteil: im Urlaub würde noch Dein normales Gehalt (inkl. VWL, evtl. Firmewnwagen etc.)weiterlaufen... - Wenn Du direkt an den MuSchu EZ nimmst, behälst Du Deinen Urlaubsanspruch bis nach der EZ, egal wie lange diese dauern sollte! Hilft das? Quelle: MuSchuG und Bundesurlaubsgesetz. Désirée

Mitglied inaktiv - 25.05.2001, 18:00



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