Ich bin jetzt in der 29.ssw. jetzt hat mich meine FA krankgeschrieben und angedeutet, daß ich bis zum Mutterschutz (beginn 06.07.) nicht mehr zur Arbeit gehe. Ich hab jetzt noch 3 Wochen Resturlaub. Mein AG mein er "sollte eigentlich vor dem Mutterschutz genommen werden " Das schaff ich ja nun nicht mehr. Kann er mir dann den Urlaub streichen oder steht der mir nach meinem Erziehungsurlaub zu ? Fände ich nämlich gar nicht so schlecht, falls das Baby doch mal länger krank ist. es gehen nämlich in unserer Firma verschiedene Gerüchte um. Mal heißt es, es wird gestrichen (darf das der AG ), dann wird ausgezahlt (darf er das anbieten und wenn, was ist, wenn ich ablehne ?) oder nach dem erziehungsurlaub nehmen. Ich bin jetzt gespannt, was mein AG wirklich darf oder nicht oder ob alles Auslegungssache ist. Man muß sich ja nicht alles gefallen lassen.
Mitglied inaktiv - 25.05.2001, 12:52