Hallo Frau Bader,
Ich habe bei meinem Arbeitgeber im 3 Elternzeitjahr eine Teilzeitbeschäfftigung von 20 Wochenstunden beantragt und auch meinen Arbeitsvertrag dazu unterschrieben. Im September starte ich wieder. Nun meinte meine Chefin, dass ich im September ( meinen 1. Teilzeit-Monat ) ja meinen gesamten Resturlaub ( aus meinem Beschäftigungsverbot vor der Geburt) im September zu nehmen habe.
Ich wollte allerdings diesen Rssturlaub NACH meiner Elternzeit nehmen. Darf mein Arbeitgeber diesen Urlaub einfach, ohne mit mir darüber zu sprechen ( und noch dazu so kurzfristig), bestimmen?
Vielen Dank
von
Len l
am 08.06.2016, 22:06
Antwort auf:
Resturlaub während meiner Elternzeit nehmen?
Hallo,
nein - im Übrigen wäre in der Zeit der VZ-Lohn zu zahlen.
Der AG soll den Urlaub nach betrieblichen Gegebenheiten planen - vllt. hat er nichts für Sie zu tun?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.06.2016
Antwort auf:
Resturlaub während meiner Elternzeit nehmen?
Nein, das kann sie nicht.
Den kannst Du nehmen bis einschließlich dem Jahr nach der Elternzeit.
Auch eher, aber Du musst nicht.
von
Sternenschnuppe
am 08.06.2016, 22:16
Antwort auf:
Resturlaub während meiner Elternzeit nehmen?
Guck hier zum Beispiel :
http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/urlaub/urlaub-nach-der-elternzeit/
von
Sternenschnuppe
am 08.06.2016, 22:18
Antwort auf:
Resturlaub während meiner Elternzeit nehmen?
Das Scheiben viele AG nicht zu wissen. Bei mir war das das Gleiche. Der Urlaub bleibt bis nach der Elternzeit.
von
malini
am 09.06.2016, 09:24