Hallo Fr. Bader,
ich habe am 09.01.2010 ET und habe meinen Urlaub für 2009 komplett aufgebraucht. Nun meine Frage: steht mir anteilig Urlaub von 2010 zu, da ich ja da schon im Mutterschutz, aber eigentlich ja auch noch in unserer Praxis angestellt bin?
Vielen Dank schonmal für Ihre Antwort
MfG Nani
Mitglied inaktiv - 06.10.2009, 20:37
Antwort auf:
Resturlaub vor Mutterschutz?
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.10.2009
Antwort auf:
Resturlaub vor Mutterschutz?
Dir steht für die Mutterschutzzeit anteilig der Urlaub zu. Habe Mitte Mai ET und mein Urlaub wird bis im Juli berechnet, da ja der Mutterschutz so lang geht.
Also ET + 8 Wochen und dann umrechnen. Weiß nur leider nicht genau, ob man da den vollen Monat berechnen darf. Bei meiner Großen kam das genau mit dem Monatsende hin.
LG und eine schöne restliche Kugelzeit
Mitglied inaktiv - 07.10.2009, 20:02