Resturlaub vor Beginn des Mutterschutzes

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Resturlaub vor Beginn des Mutterschutzes

Hallo Frau Bader, ich arbeite im Moment als Angestellte in Vollzeit. Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet. Mitte Mai beginnt mein Mutterschutz. Ich habe noch 10Tage Resturlaub für dieses Jahr. Mir wurde seitens meines Arbeitgebers gesagt, dass ich diese 10 Urlaubstage bis zum Beginn des Mutterschutzes noch nehmen soll. Ist das rechtens? Ich würde diese 10 Tage lieber im Anschluss an meine geplante zweijährige Elternzeit nehmen.

von Bibiwau am 20.03.2019, 15:49



Antwort auf: Resturlaub vor Beginn des Mutterschutzes

Hallo, Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen - steht in § 7 BUrlG. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.03.2019



Antwort auf: Resturlaub vor Beginn des Mutterschutzes

Gemäß § 4 Abs 1 UrlG kann die Bestimmung des Urlaubszeitpunktes keinesfalls einseitig durch den Arbeitgeber erfolgen, sondern ist Gegenstand einer Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Es kann daher weder der Arbeitgeber den Arbeitnehmer 'auf Urlaub schicken', d.h. den Urlaubsverbrauch einseitig anordnen, noch kann sich der Arbeitnehmer ohne Zustimmung des Arbeitgebers einfach Urlaub 'nehmen'. nein, er kann dich nicht zwingen. aber meine frage ist, warum möchtest du den urlaub nicht nehmen? hat er dich drum gebeten oder es verlangt? wegen den 10 tagen würde ich mir halt keinen stress machen...nachher möchtest du mal was vom AG und er sagt dann auch nein...

von mellomania am 20.03.2019, 15:56



Antwort auf: Resturlaub vor Beginn des Mutterschutzes

Der AG darf dich darum bitten, den Resturlaub vor der Schutzfrist zu nehmen, zwingen darf er dich nicht. Nach BUrlG soll der Erholungsurlaub in dem Jahr genommen werden, in dem er erworben wird. Das ist eigentlich das Normale. Fazit: Ihr müßt euch einigen.

Mitglied inaktiv - 20.03.2019, 16:07



Antwort auf: Resturlaub vor Beginn des Mutterschutzes

Schlag ihm doch vor halb/halb. Die eine Hälfte nimmst du jetzt vor dem Mutterschutz, die andere nach der EZ. Wobei ich dir sagen kann, beides hat seine Vor- und Nachteile, also vorher nehmen oder aufsparen. Ich bin ehrlich gesagt dankbar für jeden Tag den ich jetzt nicht mehr arbeiten muss. So knapp vor dem Mutterschutz wird es nämlich richtig anstrengend. Du scheinst aber dieses Jahr schon einiges genommen zu haben, sonst müsste es ja mehr Urlaub sein. Man hat ja Anspruch auf jeden Monat den man nicht komplett in EZ ist. Wäre dann ja je nach ET bei dir 8/12tel oder gar 9/12 deines Jahresurlaubes. Allerdings ist es auch ganz praktisch wenn man nach der EZ ein paar Tage Puffer hat zB wegen kranken Kind. Da das Jahr dann aber nicht mehr so lang sein kann, mit Mitte Mai Mutterschutzbeginn müsste ET ja so Ende Juni/ Anfang Juli sein, ist der Vorschlag mit halb/halb ja evtl auch was womit du leben kannst. Und wie schon wer schrieb, wer weiß wenn du dann was vom AG willst, kann es sich bezahlt machen ihm jetzt auch entgegen zu kommen.

von Felica am 20.03.2019, 17:22



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