Hallo, ich konnte vor Antritt des Mutterschutz mit anschließender Elternzeit meinen Urlaub im Jahr 2000 nicht vollständig nehmen, es blieben 11 Tage Resturlaub. Mein Sohn wurde am 06.01.2001 geboren, ich habe für die volle Zeit von 3 Jahren Elternzeit beantragt und genehmigt. Seit April 2002 arbeite ich wieder 12 Stunden Teilzeit. Da bei uns Geschäftsjahr = Urlaubsjahr ist, würde dieser "alte" Urlaub nun 2003 ja verfallen. Ich gehe nun davon aus, daß dies nach §17/2 Buerzg nicht so ist. Meine Personalabteilung sagt, sie kennt das Gesetz aber das könne in unserem EDV-System nicht verwaltet werden. Wie kann ich mich absichern, daß mir diese Tage nicht verloren gehen. Vielen Dank im voraus!
Mitglied inaktiv - 09.12.2002, 12:21