Hallo Frau Bader, ich habe am 11.02.2011 meinen Sohn geboren und bei meinem Arbeitgeber (ich habe 18 Stunden/wö. TZ gearbeitet) 3 Jahre Elternzeit, sprich bis zum 10.02.2014 genommen/bewilligt bekommen vom AG, ich habe das auch schriftlich. Dort in diesem Schriftstück hat er selbst eingetragen, dass noch 6 Urlaubstage Anspruch bestehen. Ich möchte dort nach der Elternzeit nicht wieder arbeiten, sprich kündigen. Nun meine Fragen dazu: 1) Habe ich Anspruch darauf, dass mir die 6 Tage ausgezahlt werden, wenn ich kündige? 2) Danach werde ich wohl ALG I beziehen müssen, weil ich auch nicht verheiratet bin und sonst erstmal keine KV hätte... hab ich denn Anspruch auf ALG I? Und wenn ja, wie wird das dann berechnet? Danke für die Antworten, LG Jana
von schweinchen877 am 01.10.2013, 13:28