Frage: Resturlaub von vor der Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich habe am 11.02.2011 meinen Sohn geboren und bei meinem Arbeitgeber (ich habe 18 Stunden/wö. TZ gearbeitet) 3 Jahre Elternzeit, sprich bis zum 10.02.2014 genommen/bewilligt bekommen vom AG, ich habe das auch schriftlich. Dort in diesem Schriftstück hat er selbst eingetragen, dass noch 6 Urlaubstage Anspruch bestehen. Ich möchte dort nach der Elternzeit nicht wieder arbeiten, sprich kündigen. Nun meine Fragen dazu: 1) Habe ich Anspruch darauf, dass mir die 6 Tage ausgezahlt werden, wenn ich kündige? 2) Danach werde ich wohl ALG I beziehen müssen, weil ich auch nicht verheiratet bin und sonst erstmal keine KV hätte... hab ich denn Anspruch auf ALG I? Und wenn ja, wie wird das dann berechnet? Danke für die Antworten, LG Jana

von schweinchen877 am 01.10.2013, 13:28



Antwort auf: Resturlaub von vor der Elternzeit

Hallo, 1. Nach Beendigung kann der Urlaub ausgezahlt werden 2. Nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Höhe wird fiktiv berechnet Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.10.2013



Antwort auf: Resturlaub von vor der Elternzeit

1) Ja, der Urlaub muss dann ausgezahlt werden. 2) Ja, wenn du wirklich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst (also zB die gesicherte Betreuung des Kindes nachweisen kannst) Berechnet wird es fiktiv, weil du mehr als 2 Jahre Elternzeit hattest. Gruß Sabine

von SumSum076 am 01.10.2013, 20:36



Antwort auf: Resturlaub von vor der Elternzeit

Moin, Vorsicht! Wenn du kündigst bekommst du wahrscheinlich eine Sperre von ca. 3Monaten LG Ingo

von IngoAC am 08.10.2013, 10:08



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