Frage: Resturlaub nach der Geburt

Unser Kind wird voraussichtlich am 22.01.2001 geboren. Ich habe aus diesem Jahr noch 18 Urlaubstage, die ich direkt nach dem Mutterschutz nehmen möchte. Danach will ich bis einschließlichn 05.2001 daheim bleiben und ab 06.2001 halbtags arbeiten. Ist solch eine Urlaubsregelung möglich? Welches Gehalt (Voll oder Halb) steht mir für den Urlaub zu, wenn ich ihn erst nächstes Jahr nehme? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!

Mitglied inaktiv - 19.09.2000, 17:11



Antwort auf: Resturlaub nach der Geburt

Liebe Tina, Sie müssen den EU rechtzeitig (also 4 Wo. vor Beginn) beantragen und in diesem Zusammenhang auch den Urlaub eireichen, möglich ist das schon. Ich würde aber den Urlaub nicht für eine Zeit berbrauchen, in der doch viel einafcher EU genommen werden kann und Sie wahrscheinlich eh EG bekommen. Nach dem Gesetz kann der Urlaub auch noch im Anschluß an den EU genommen werden, eagl, wie lange er dauert. Bzgl. der Teilzeit, die mit dem AG vereinbart werden kann, ist zu beachten, daß sie nach dem dann neuen Gesetz 30 Std/ Wo. nicht überschreiten darf. Außerdem gilt die Änderung des Vertrages nur für die Zeit des EU, also höchstens 3 Jahre nach der Geburt. Danach ist der AG nicht verpflichtet, der Halbtagsstelle zuzustimmen, da Ihr urspr. Vertrag eine Ganztagsstelle beinhaltet. Gruß, N. Bader

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.09.2000



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