Frage: Resturlaub nach Erziehungsurlaub

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage: Ich kündige jetzt meinen Arbeitsvertrag nach meinem 3 jährigen Erziehungsurlaub, habe aber von noch Resturlaub (ca.15 Tage) vom Jahr 2001 was passiert denn damit jetzt ist der einfach weg??? Gruß Michaela

Mitglied inaktiv - 09.08.2004, 16:52



Antwort auf: Resturlaub nach Erziehungsurlaub

Hallo, wenn man den Urlaub nicht mehr nehmen kann, wird er ausgezahlt.Wenn er wegen EU nicht genommen werden konnte, ist er nicht verfallen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.08.2004



Antwort auf: Resturlaub nach Erziehungsurlaub

Hi, entweder der Kündigungstermin liegt nach den 15 Tagen Urlaub - die dir natürlich weiterhin zustehen - oder du lässt dir den Urlaub ausbezahlen.

Mitglied inaktiv - 09.08.2004, 17:32



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