Hallo Frau Bader,
ich habe eine Frage: Ich kündige jetzt meinen Arbeitsvertrag nach meinem 3 jährigen Erziehungsurlaub, habe aber von noch Resturlaub (ca.15 Tage) vom Jahr 2001 was passiert denn damit jetzt ist der einfach weg???
Gruß Michaela
Mitglied inaktiv - 09.08.2004, 16:52
Antwort auf:
Resturlaub nach Erziehungsurlaub
Hallo,
wenn man den Urlaub nicht mehr nehmen kann, wird er ausgezahlt.Wenn er wegen EU nicht genommen werden konnte, ist er nicht verfallen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.08.2004
Antwort auf:
Resturlaub nach Erziehungsurlaub
Hi, entweder der Kündigungstermin liegt nach den 15 Tagen Urlaub - die dir natürlich weiterhin zustehen - oder du lässt dir den Urlaub ausbezahlen.
Mitglied inaktiv - 09.08.2004, 17:32