Hallo, meine Elternzeit endet am 17. Mai. Nun habe ich noch Resturlaub, den ich gerne vor Antritt meiner Teilzeitbeschäftigung nehmen würde. Mein AG sagt jedoch nein und will ihn mit meinem Jahresurlaub verrechnen. Kann er das? Lieben Gruß und Danke
Mitglied inaktiv - 09.05.2006, 16:44