Frage: resturlaub nach EU

Hallo, Bevor ich ins Babyjahr gegangen bin, konnte ich meinen Urlaub für 2001 wegen Beschäftigungsverbot nicht nehmen .Da hatte ich noch 16 Tage.Mein Sohn wurde am 19.02.2002 geboren und am 17.09.2001 wurde mir das Beschäftigungsverbot ab 18.09.2001 ausgesprochen. Ich hatte im Dezember 2003 meinen Chef darauf angesprochen.Nun schreiben wir den 09.09.2004 und ich seit dem 19.08.2004 wieder in Arbeit steh; und mir heute mein Chef mitteilte das mir nur noch 2Tage von diesen Urlaub zustehen würden und man das umrchnen müßte weil damals gehalt und so...anderst war eben wegen der wirtshaft. Darum wende ich mich an sie,den für den Mutterschutz müsste ich doch auch noch Urlaub bekommen,allso was oder wieviel Urlaub ... meine Elternzeit am 18.09.2004 Endet.

Mitglied inaktiv - 08.09.2004, 14:17



Antwort auf: resturlaub nach EU

Hallo, bei Elternzeit gilt eine Besonderheit. Der Urlaub verfällt nicht, sondern kann nach dem BErzGG im Jahr des Arbeitsantritts u im Folgejahr genommen werden. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.09.2004



Antwort auf: resturlaub nach EU

hallo ich bin es noch mal stehen mir alle16 tage zu denn mein cheff will für die zeit des beschäftigungsverbot was abziehen er sagt mir würden 2 Tage zustehen

Mitglied inaktiv - 09.09.2004, 07:14



Antwort auf: resturlaub nach EU

Auch im Beschäftigungsverbot entsteht ganz normal (wie bei Krankheit) Urlaubsanspruch, den Du ja nur aufgrund eines Arbeitsverbotes nicht nehmen konntest. Und dann: § 17 BErzGG! Dort ist das weitere mit dem Urlaub geregelt. Denke auch an den Urlaub von 2002! Für Jan bis April 2002 voll! Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 09.09.2004, 23:24



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