Resturlaub nach Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Resturlaub nach Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, während meiner Schwangerschaft hatte ich ein Beschäftigungsverbot. Mein Sohn kam am 04.06.2013 auf die Welt. Nach Rücksprache mit unserer Personalabteilung habe ich noch 25 Resturlaubstage. Ich plane ab Juni 2014 wieder in teilzeit zu arbeiten. Vor meinem Beschäftigungsverbot habe ich in Vollzeit gearbeitet. In welcher Höhe erhalte ich mein Gehalt während der 25 Urlaubstage? In vollzeit oder teilzeit? Danke und Gruß

von gitta2807 am 31.01.2014, 13:56



Antwort auf: Resturlaub nach Beschäftigungsverbot

Hallo, VZ - da gibt es ein Urteil vom BAG Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.02.2014



Antwort auf: Resturlaub nach Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort. Können Sie mir sagen, wo icb dieses Urteil finde? Habe bisher nichts finden können. Danke und Gruß

von gitta2807 am 06.02.2014, 18:05



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