Hallo, ich bin bis Ende Nov. noch in Elternzeit. 2014 habe ich im Frühjahr ein Beschäftigungsverbot wg. Schwangerschaft ausgesprochen bekommen. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich aus dem alten Jahr noch vier Tage Urlaub übrig(war schon genehmigt ) und vom neuen Urlaub hatte ich noch keinen genommen. Steht mir davon noch etwas zu und wenn ja wieviel, oder ist der Urlaub inzwischen verfallen? (Wie sieht es mit dem Zeitraum des Beschäftigungsverbotes aus? ) Viele liebe Grüße
von marimel am 12.02.2017, 15:58