Resturlaub nach Ablauf der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Resturlaub nach Ablauf der Elternzeit

Hallo, ich bin bis Ende Nov. noch in Elternzeit. 2014 habe ich im Frühjahr ein Beschäftigungsverbot wg. Schwangerschaft ausgesprochen bekommen. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich aus dem alten Jahr noch vier Tage Urlaub übrig(war schon genehmigt ) und vom neuen Urlaub hatte ich noch keinen genommen. Steht mir davon noch etwas zu und wenn ja wieviel, oder ist der Urlaub inzwischen verfallen? (Wie sieht es mit dem Zeitraum des Beschäftigungsverbotes aus? ) Viele liebe Grüße

von marimel am 12.02.2017, 15:58



Antwort auf: Resturlaub nach Ablauf der Elternzeit

Hallo, der genehmigte Urlaub ist verfallen. Der neue Urlaub bleibt bestehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.02.2017



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