Hallo, ich gehe voraussichtlich im April in den Mutterschutz. 1) Muss ich denn mir bis Mutterschutzende zustehenden Urlaub vor dem Mutterschutz nehmen oder darf ich ihn auch für später aufheben? Oder regelt das der Tarifvertrag? (AVR, konnte dazu nichts finden) 2) Ich habe gelesen, dass der Resturlaub verfallen kann, wenn man zwei Elternzeiten aneinander reiht. Stimmt das? 3) Falls 2) stimmt: Ich würde gerne von 06/19-07/20 für das neue Kind Elternzeit nehmen und danach noch 14 Monate alte Elternzeit von einem anderen Kind (im Herbst 15 geboren). In der AVR steht: "Hat der Mitarbeiter den ihm zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, so ist ihm der Resturlaub nach der Elternzeit oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren." Würde der Urlaub dann verfallen, oder dürfte ich ihn im Folgejahr der 1. Elternzeit, also im Kalenderjahr 2021 noch nehmen? Vielen Dank!
von 85kathali am 04.01.2019, 13:50