Hallo Frau Bader. Ich habe eine ziemlich komplexe Frage zum Thema resturlaub im Beschäftigungsverbot. Im November 2017 ist meine Tochter geboren. Während der gesamten Schwangerschaft hatte ich aufgrund eines fehlenden titers ein Beschäftigungsverbot. Die elternzeit endet jetzt im November 2018. Vorab war abgesprochrn und auch vom Arbeitgeber genehmigt das ich direkt im Anschluss an die elternzeit noch die restlichen Urlaubstage nehme. Jetzt bin ich allerdings erneut schwanger und meine Frage ist ob ich diesen vorab beantragt und genehmigten Urlaub jetzt nehmen muss oder ich aufgrund des neuen Beschäftigungsverbotes mir dieser weiterhin zusteht und ich diesen im Anschluss an die 2 elternzeit nehmen kann? Meine Elternzeiten gehen nicht direkt ineinander über. Ich bin von Mitte November bis Mitte Januar zum neuen Mutterschutz wieder Arbeitstätig. Kann meine Arbeit aber wegen des fehlenden titers nicht ausführen. Falls mir der Urlaub zusteht gibt es dazu Gesetzestexte die ich meinem Arbeitgeber vorlegen kann? Vielen Dank im Voraus
von Sandra86ffm am 22.10.2018, 12:14