Hallo, habe ein großes Problem: Im März 05 habe ich entbunden, seit Sept. 04 schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben. Hatte damals schriftlich beantragt, meinen Resturlaub nach dem EU (2 1/2 Jahre) zu nehmen. Im EU habe ich auf 400,-€ beim gleichen AG mit anderem Vertrag gearbeitet. Ab Sept. ist mein EU vorbei, wollte dann bald den Urlaub nehmen. Die sagten mir, ich hätte keinen Anspruch mehr. Ich hätte den Urlaub in der 400,-€-Zeit nehmen müssen. Außerdem hätte ich keinen Anspruch auf Urlaub,für die Zeit in der ich krank war. Das ist doch nicht rechtens, oder? Es geht immerhin um 28 Tage. Für jede Antwort bin ich überaus dankbar.
Mitglied inaktiv - 31.07.2007, 22:19