Hallo, mein zweiter befristeter Arbeitsvertrag läuft im Juli aus. Dieser und der erste Arbeitsvertrag liefen jeweils ein Jahr. Im Arbeitsvertrag steht für den Urlaubsanspruch die Klausel: "2,5 Tage Urlaub für jeden geleisteten Beschäftigungsmonat". Bekomme ich trotzdem den vollen Jahresurlaub, entsprechend dem Bundesurlaubsgesetz? Viele Grüße, Mechif
von mechif am 17.07.2013, 09:57