Guten Tag, Frau Bader, zu meinem Thema habe ich zwar schon einige Antworten gelesen, dennoch stellen sie mich nicht hundertprozentig zufrieden. Ich bin nun in der 22.SSW und habe ein individuelles BV auf 4 Stunden pro Tag erhalten. Nun habe ich noch Resturlaub etc. übrig, den ich laut meiner Chefin auch nehmen soll. Alles schön und gut. Wie gelten meine restlichen Urlaubstage denn nun? Ich darf ja nur noch HALBE TAGE arbeiten- meinem Rechtsempfinden nach, müsste ich dann auch nur HALBE TAGE Urlaub nehmen. Meine Chefin bekommt sonst ja die Hälfte des Lohns, der mir so und so zugestanden hätte - im Urlaub- von meiner KK geschenkt. Des Weiteren müssen und können Frauen mit einem kompletten BV ja auch keinen Urlaub nehmen..... Ich sehe das als unfair an, dass ich mich dem Betrieb zuliebe noch 4 Stunden am Tag zur Arbeit schleppe und nicht ganz zu Hause bleibe, was in menem Beruf durchaus gängig ist, und dann auch noch solche Nachteile habe, bezüglich Urlaub, Resturlaub etc..... Vielen Dank für Ihre Antwort.
von asmts am 28.03.2013, 08:56