Guten Tag Frau Bader,
ich habe seit einiger Zeit Beschäftigungsverbot und möchte wissen wie das mit dem Urlaub aussieht den man ja noch hat, aber ja nicht nehmen kann ? Ich hätte noch 11,5 Tage, können diese ausbezahlt werden (ich möchte zwei Jahre Elternzeit machen) ?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Melanie Lion
Mitglied inaktiv - 01.05.2007, 21:54
Antwort auf:
Resturlaub bei Beschäftigungsverbot
Hallo,
eine Ausbezahlung ist nur bei Beendigung des Vertrages möglich. Ansonsten kann man den Urlaub noch nach der EZ nehmen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.05.2007
Antwort auf:
Resturlaub bei Beschäftigungsverbot
Oh schließe mich dieser Frage an, sehr interessant.
Bin auch seit Januar im BV, hab noch meinen kompletten Urlaub dieses jahr, werde drei Jahre zu Hause bleiben...
Hat man dann Anspruch auf Auszahlung (des urlaubsgeldes) bis zum Muschu ?
Mitglied inaktiv - 02.05.2007, 11:49