Hallo, wir bekommen nächstes Jahr im Frühjahr ein Adoptivkind. Wann genau, wissen wir erst 1 Woche vorher. Zur Zeit bin ich Vollzeit beim Bund beschäftigt und bekomme 29 Tage Erholungsurlaub. Ab dem Tag des Abholens des Kindes bin ich in Elternzeit. Was ist, wenn ich bei Abholung des Kindes noch Erholungsurlaub über habe? Muss mir der Arbeitgeber dies vergüten? Was ist, wenn ich z.B. 6 Tage Urlaub genommen habe (wegen der Reise ins Adoptionsland) und weil erst Februar ist, stehen mir nur 4 Tage zu? Es ist eigentlich unmöglich genau zu koordinieren, da eine Auslandsadoption hopplahop geht. Was ist mit zuviel genommenen oder noch übrigen Erholungsurlaub? Gehe nach 1 Jahr Elternzeit stundenweise bei meinem AG wieder arbeiten (6 Stunden/Woche). Danke für Ihre Antwort. MfG Biggi
Mitglied inaktiv - 12.11.2003, 14:46