Resturlaub aus Vollzeittätigkeit vor der Geburt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Resturlaub aus Vollzeittätigkeit vor der Geburt

Liebe Frau Bader, ich verfüge noch über 12 Tage Resturlaub, den ich im Rahmen einer Vollzeittätigkeit (40 Stunden, 5-Tage-Woche) vor der Geburt meines Kindes erworben habe. Meine Elternzeit endet bald. Ich werde anschließend in Teilzeit arbeiten (20 Stunden, 4-Tage-Woche). Ich möchte den Urlaub im Anschluss an die Elternzeit nehmen. Ich weiß bereits, dass mir mein Vollzeitgehalt für diese Tage zusteht. Ich habe nun zwei Fragen: 1. Ist es möglich, diese 12 Tage Resturlaub aus meiner Vollzeittätigkeit auch an die Teilzeitarbeit anpassen zu lassen? Könnte ich quasi anstatt 12 Tagen in Vollzeit auch 24 Tage in Teilzeit nehmen? Diese 24 Tage würden sich ja auf eine 5-Tage-Woche beziehen und müssten wohl noch auf eine 4-Tage-Woche runtergerechnet werden...!? (Ich hoffe, ich konnte mich verständlich machen, klingt irgendwie kompliziert.) 2. Falls das nicht geht: Muss ich den Urlaub in Vollzeit unter alten Bedingungen nehmen? Also 12 Tage bei einer 5-Tage-Woche und die Teilzeit erst für danach beantragen? Vielen Dank für Ihren Rat. Beste Grüße Anna

von Anna_1982_2016 am 04.06.2019, 22:59



Antwort auf: Resturlaub aus Vollzeittätigkeit vor der Geburt

Hallo, es gibt zwei Optionen: Sie nehmen den Urlaub nach der EZ in VZ und bekommen vollen Lohne. Oder Sie brechen den Urlaub im Dreisatz runter Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.06.2019



Antwort auf: Resturlaub aus Vollzeittätigkeit vor der Geburt

Du hast kein Anrecht drauf, aber kannst ja mal mit dem AG drüber reden. Bei mir wurde der VZ-Urlaub immer in TZ-Urlaub umgerechnet, da das für die Verwaltung deutlich einfacher war als VZ Gehalt trotz TZ Tätigkeit auszuzahlen. Ich würde an Deiner Stelle einfach mal beim AG nachfragen, was er davon hält.

von basis am 05.06.2019, 09:17



Antwort auf: Resturlaub aus Vollzeittätigkeit vor der Geburt

Das wäre ja ein Ding, wenn Du in Teilzeit doppelt so viele Tage Urlaub hättest als in Vollzeit. Daher sollte Vollzeit Urlaub nur in Vollzeit genommen werden. Umrechnen oder auszahlen ist meistens blöd.

von romankowitz am 05.06.2019, 15:47



Antwort auf: Resturlaub aus Vollzeittätigkeit vor der Geburt

Habe gerade eine ähnliche Situation: 7 Resttage aus Vollzeit (5 Tage) und arbeite nun ab August 15 Std. (3 Tage). Mir wurde gesagt, ich solle die Resttage bis Jahresende nehmen. Ist das denn so richtig? Kann Chef das so machen? Und steht mir für die Tage gesetzlich das Vollzeitgehalt zu? Arbeite die 15 Std. während meines 3. Elternzeitjahres, falls das irgendwie wichtig ist...

von Maikäferchen2017 am 05.06.2019, 20:43



Antwort auf: Resturlaub aus Vollzeittätigkeit vor der Geburt

Du solltest Deine Frage separat stellen. Frau Bader liest die Kommentare der anderen Nutzer nicht immer. ------- Warum sollte es "ein Ding" sein, wenn man für 8h Urlaubsanspruch, in 4h-TZ dann auch 2 Tage frei bekommt? Für den AG ist die fehlende Stundenzahl die gleiche. Bei uns ist es z.B. für die Verwaltung deutlich einfacher gewesen, da der Urlaub bei uns eh stundenweise abgerechnet und verwaltet wird. Die Auszahlung als VZ-Gehalt hätte ewige Diskussionen mit dem Lohnbüro bedeutet, warum für einen TZ-Tag plötzlich VZ-Gehalt gezahlt werden sollte. Da hätte dann in der Zeit ja auch VZ gearbeitet werden müssen. Es kommt hier wirklich auf den AG an. Man hat auf die Umrechnung keinen Anspruch, nur auf die Auszahlung des VZ-Gehaltes für den Urlaubstag wenn man VZ-Urlaub nimmt. Alles andere muss man mit dem AG klären. Aber wenn umgerechnet, dann eben auch wirklich prozentual der Stunden. Also von 8h-Tag auf 4h-Tag heißt doppelte Tage.

von basis am 06.06.2019, 09:14



Antwort auf: Resturlaub aus Vollzeittätigkeit vor der Geburt

Na klar, kann man mit dem Arbeitgeber sprechen und eine Umrechnung in Stunden liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Aber, der Urlaubsanspruch richtet sich doch nach Tagen. Wenn ich eine 5 Tage Woche habe und arbeite 5 Stunden, stehen mir gesetzlich die gleiche Anzahl an Tagen zu, als wenn ich 8 Stunden arbeite.

von romankowitz am 06.06.2019, 10:27



Antwort auf: Resturlaub aus Vollzeittätigkeit vor der Geburt

Und? Du kriegst da ja aber auch nur 5h Arbeit bezahlt pro Tag, egal ob Urlaub oder nicht. Wenn Du 8h arbeitest, bekommst Du 8h bezahlt. Habe ich einen 8h Tag Urlaub und will einen 5h Tag frei haben, dann muss ich folglich entweder einen 8h Tag bezahlt bekommen oder 3h "gut" haben, nach dem 5h bezahlten Urlaubstag. Ist doch logisch. Alles andere würde dem AN ja seine erarbeitete Urlaubsleistung entziehen.

von basis am 06.06.2019, 12:13



Antwort auf: Resturlaub aus Vollzeittätigkeit vor der Geburt

warten wir auf NB :-)

von romankowitz am 06.06.2019, 12:42



Antwort auf: Resturlaub aus Vollzeittätigkeit vor der Geburt

Nein es sind nicht die Tage. Urlaub aus VZ steht dir auch in VZ zu. Wenn du also vorher 8 Std an Tag gearbeitet hast, dann musst du auch für 8 Std bezahlt werden. Hast du also 5 Tage Restulaub, ergeben 5×8 Std eben 40 Std Resturlaub. Auf diese hast du einen Anspruch. Arbeitest du in TZ weiterhin 8 Std täglich, ist das ganze leicht. Es wird dann 1 zu 1 gerechnet. Blöde ist es eben wenn du dann nur noch 4 Std täglich arbeitest. Um auf die 40 Std oder eben 5 Tage aus der VZ zu kommen, rechnest du das entsprechend runter. Bei 4 Std täglicher Arbeitszeit bist du dann bei 10 Tage Urlaub. Bei 6 Std täglich sind es eben fast 7 Tage die sich in TZ dann ergeben. Einfacher Dreisatz wie Fr. Bader auch geschrieben hat.

von Felica am 06.06.2019, 19:03



Antwort auf: Resturlaub aus Vollzeittätigkeit vor der Geburt

Hallo ihr Lieben, ich danke euch vielmals für eure Antworten. Irgendwie stehe ich dennoch auf dem Schlauch. Wie rechne ich das denn nun? Ich habe weder bei meiner 40 Stunden Tätigkeit jeden Tag die gleichen Zeiten gehabt, noch werde ich bei meiner 20 Stunden Tätigkeit jeden Tag die gleichen Zeiten haben (z.B. 8 oder 4 Stunden). Oder habe ich das alles jetzt völlig falsch verstanden? Am Ende wird das Personalbüro natürlich rechnen müssen, aber ich hätte gerne schon mal eine Idee davon, wie viele Tage es sein würden in Teilzeit. In meinem Kopf ist irgendwie immer noch die Rechnung 12Tage x 2=24 Tage /5 x4=19,2. Also 19,2 Urlaubstage in einer 4 Tage Woche in Teilzeit. Also 4,8 Wochen. Weiß jemand Rat? Liebe Grüße Anna

von Anna_1982_2016 am 06.06.2019, 22:21



Antwort auf: Resturlaub aus Vollzeittätigkeit vor der Geburt

Bei 40h in 5 Tagen sind das 8h am Tag. Bei 20h in 4 Tagen sind das 5h am Tag. 12d x 8h = 96h 96h/5h = 19,2d Du hättest also knapp über 19 Tage. Wenn ihr Urlaub nicht Stundenweise abrechnet, musst Du Dich wegen der 0,2 Tage (also der 1h) mit dem AG einigen. Ich hab Gleitzeit und arbeit bei 30h-Woche auch mal 5h, mal 7h, aber ich habe keine vereinbarten Tage, an denen ich jetzt mehr oder weniger arbeite, deshalb wird hier 6h/Tag angesetzt als Sollarbeitszeit.

von basis am 07.06.2019, 08:58



Antwort auf: Resturlaub aus Vollzeittätigkeit vor der Geburt

Vielen lieben Dank für deine Antwort!! :)

von Anna_1982_2016 am 07.06.2019, 19:43



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