Hallo Frau Bader, nun noch 2 letzte Fragen zu meinem "Resturlaub"-Thema. Wie in meiner anderen Fragestellung bereits erwähnt, hat mein Arbeitgeber ja vorgeschlagen, meinen Resturlaub in einer der Teilzeit in der Elternzeit vorangestellten Vollzeitbeschäftigung abzubauen. Wie von Ihnen bestätigt, würde das zur Beendigung meiner Elternzeit führen. Frage: 1. Habe ich einen rechtlichen Anspruch darauf bzw. kann ich darauf bestehen, meinen Vollzeit-Resturlaub in der Teilzeit abzubauen und Vollzeit vergütet zu bekommen? (dass es für den Arbeitgeber günstiger wäre, den Abbau während einer Vollzeitbeschäftigung zu fordern, liegt auf der Hand, da der Resturlaub dann früher aufgebraucht wäre) 2. Hat der Arbeitgeber eine rechtliche Handhabe den Abbau im Rahmen einer Vollzeitbeschäftigung zu fordern, wenn ich dadurch die Elternzeit neu beantragen müsste? Herzlichen Dank für Ihre Hilfe!!!
von Betsi am 13.02.2014, 16:12