Hallo, ich hatte durch Beschäftigungsverbot und Mutterschutz 28 Tage Urlaub (war zu dem Zeitpunkt in Vollzeit) übrig, die ich nicht antreten konnte. Nun arbeite ich in Teilzeit an 4 Tagen (vorher 5) Meine Elternzeit endete am 12.2. (ab 13.2. dann der Teilzeitvertrag) und ich nahm den Resturlaub. Mir wurden für eine 4 Tage Woche immer 5 abgezogen, da dies ja in VZ auch so gewesen wäre. Jedoch erhielt ich für diesen Zeitraum (konkret 13.2.-24-3.) lediglich die Teilzeitvergütung. Das kann doch so dann eigentlich nicht stimmen oder? Zumal ich im EuGH gelesen habe, dass man mir zum einen nur 4 Tage hätte abziehen dürfen und ich zudem Anspruch auf Vollzeitgehalt hätte (wenn ich das richtig verstanden habe- bin mir unsicher) Wie ist es in meinem Fall korrekt? Verstehe halt nicht, dass man mir die Tage so abzieht, als hätte ich noch Vollzeit, bekam aber lediglich Teilzeitvergütet mit der Begründung,dass mein Teilzeit vertrag ab dem 13.2. lief. Das beißt sich doch
von Monimaus82 am 27.03.2015, 18:55