Hallo, ich bin damals als ich schwanger war, direkt ins Beschäftigungsverbot gekommen. Aus dieser Zeit haben sich 28 Tage Resturlaub angesammelt. Meine Chefin und ich haben nun überlegt, einen Teil des Urlaubs an das Ende meiner Elternzeit zu hängen und den anderen Teil auszahlen zu lassen. Nun zu meiner eigentlichen Frage, damals als ich den Resturlaub angesammelt habe, war ich in Vollzeit beschäftigt, nach meiner Elternzeit arbeite ich in Teilzeit. Wird der Urlaub Als Vollzeit oder Teilzeit ausgezahlt? Vielen Dank
von KnuddelnaseEva am 05.09.2018, 20:34