Guten Tag, ich habe mein Kind im September 2003 bekommen und war bis zum Mutterschutz im Beschäftigungsverbot. 2005 kam mein 2. Kind und ich war zwischendurch nicht mehr arbeiten und konnte meinen Resturlaub aus 2003 nicht nehmen. Jetzt ist mein Kind fast 3 und ich gehe wieder bei meinem alten Chef arbeiten. Steht mir jetzt trotzdem noch der Resturlaub aus 2003 zu, denn ich hatte ja nicht die Gelegenheit in eher zu nehmen. Danke hajet11
Mitglied inaktiv - 15.07.2008, 11:20