Steht einem Arbeitnehmer Resturlaub aus dem Vor-Vorjahr (2017) zu, wenn dieser ab dann im Beschäftigungsverbot war und nach den Mutterschutz-Fristen (2018) einjährig in Elternzeit geht und während dieser ein zweites Kind (geb. 2019) bekommt?
von
Narotase
am 06.06.2019, 10:29
Antwort auf:
Resturlaub Vor-Vorjahr
Hallo,
ja, der Urlaub bleibt erhalten
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.06.2019
Antwort auf:
Resturlaub Vor-Vorjahr
Ja. Wenn du zwischenzeitlich keine Möglichkeit hattest, den Urlaub zu nehmen, bleibt dieser erhalten.
von
cube
am 06.06.2019, 11:50